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Gut gemeint ist der nervige Bruder von schlecht gemacht: Das Landespflegegeld.

Landespflegegeld: Es war der Wahlkampfschlager der CSU zur letzten Landtagswahl und wurde von Söder, der sein eigenes Geschenk nicht so recht kannte als „Wertschätzung“ für pflegende Angehörige angepriesen.

Ab Pflegegrad 2 schenkt die Staatsregierung allen pflegebedürftigen Personen 1000 Euro im Jahr. Ausbezahlt wird immer im Oktober. Stirbt die pflegebedürftige Person und das Geld wurde bereits überwiesen, müssen die „wertgeschätzten“ Angehörigen tief in die Tasche greifen und das Landespflegegeld in voller Höhe zurückzahlen.

Eine Änderung der Bearbeitungs- und Auszahlmodalitäten ist laut Ministerium nicht geplant. Mit dem Taschengeld werde ein „Grundgedanke“ verfolgt, angeblich die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen nämlich.

Es bleibt dabei: zu teuer, schlecht gemacht, riesiger Verwaltungsaufwand und das alles mit der Gießkanne stehen einem viel zu geringen Nutzen gegenüber. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brachen Unterstützung und keine Brosamen der Staatsregierung!

 

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